KBIT auf vergabe.NRW
KBIT auf vergabe.NRW
Digital first und E-Governance waren Schlagwörter aus der Vergangenheit, aber auch Wegweiser in die Zukunft.
Diese Zukunft der modernen Verwaltung funktioniert aber nur, wenn alle Mitbürger und Mitbürgerinnen, alle Kollegen und Kolleginnen mitgenommen werden. Hier kommt die digitale Barrierefreiheit ins Spiel. Die Barrierefreiheit ist eine gesetzliche Verpflichtung (Behindertengleichstellungsgesetz NRW und Barrierefreie Informationstechnik Verordnung NRW). Digitale Produkte, hier insbesondere die Software, müssen barrierefrei programmiert, eingekauft und getestet werden, damit sie den Anforderungen der BITV entsprechen.
Das Kompetenzzentrum barrierefreie IT (KBIT) von IT.NRW hat zu diesem Zweck ein Merkblatt erstellt, das die Hauptmerkmale, die es bei einer Vergabe abzufragen gilt, skizziert. Hierzu hat das KBIT Textbausteine erstellt. Jede Anforderung an Software ist verschieden und so verschieden ist jede Vergabe, aus diesem Grund ist das Merkblatt ein erster Baustein. Das KBIT bietet darüber hinaus ein Beratungsangebot an, so dass die Ausschreibungsunterlagen in Bezug auf die Software und deren Anforderungen geschärft werden können. Mit dem Merkblatt und einer Beratung durch das KBIT sind Sie, wenn es um das Thema digitale Barrierefreiheit geht, in der Vergabe sehr gut aufgestellt.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der neuen Informationskachel „Barrierefreiheit“ unter "Vergabewissen".
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