06.07.2020
Meldepflicht zur Vergabestatistik zum 01.10.2020
Meldepflicht zur Vergabestatistik zum 01.10.2020
Entsprechend der Bekanntmachung nach § 6 der Vergabestatistikverordnung vom 03.06.2020 (BAnz AT 25.06.2020 B2) beginnt zum 01.10.2020 die Meldepflicht zur Vergabestatistik auf Grundlage der §§ 1 bis 5 der Vergabestatistikverordnung. Weitere Informationen finden Sie unter Vergaberecht/Vergabestatistikverordnung.
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