Einleitung der Konsultation der Leitlinien zur Selbstreinigung
Der Erlass von Leitlinien durch das BKartA als Registerbehörde wird vom Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) ausdrücklich in § 8 Abs. 5 vorgesehen.
In das Wettbewerbsregister eingetragene Unternehmen haben künftig die Möglichkeit, einen Antrag auf vorzeitige Löschung (§ 8 WRegG) zu stellen, wenn sie Selbstreinigungsmaßnahmen durchgeführt haben. Dazu müssen sie u.a. nachweisen, dass sie geeignete Compliance-Maßnahmen ergriffen haben, um künftige Rechtsverstöße zu verhindern. Eine Löschung aus dem Register entfaltet Bindungswirkung für das Vergabeverfahren, so dass das jeweilige Unternehmen auf dieser Grundlage nicht mehr ausgeschlossen werden kann.
Die Leitlinien konkretisieren die Vorgaben in Wettbewerbsregistergesetz und -verordnung und werden ergänzt durch Praktische Hinweise für den Antrag auf vorzeitige Löschung. Unter nachfolgendem Link können Sie die vom BKartA veröffentlichten Entwürfe einsehen und sich bis zum 20. Juli 2021 an der Konsultation beteiligen:
Stellungnahmen sind ausschließlich an das BKartA unter nachfolgender E-Mail zu richten:
leitlinien-selbstreinigung [at] bundeskartellamt.bund.de (leitlinien-selbstreinigung[at]bundeskartellamt[dot]bund[dot]de)
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