19.03.2021
Erhöhung der Wertgrenzen zur Beschleunigung von Investitionen
Erhöhung der Wertgrenzen zur Beschleunigung von Investitionen
Zur Beschleunigung von Investitionen zur Eindämmung der wirtschaftlichen Folgen durch die bestehende Pandemie werden bei Direktaufträgen über Leistungen sowie bei Vergabeverfahren unterhalb der EU-Schwellenwerte zur Beschaffung von Leistungen in Abweichung zu den Verwaltungsvorschriften zu § 55 Landeshaushaltsordnung die Wertgrenzen vorübergehend erhöht.
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