08.05.2020
Investitionsbeschleunigungen Bauleistungen Land
Zur Beschleunigung von Investitionen sind die Wertgrenzen zur Beschaffung von Bauleistungen durch Landesbehörden angehoben worden. Gleichzeitig wurde für die Landesbehörden die VOB/A, 1. Abschnitt, Fassung 2019 eingeführt. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem zum Download zur Verfügung gestellten Runderlass des Ministeriums der Finanzen NRW.
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