Landtag
Der Landtag ist die demokratisch gewählte Volksvertretung des Landes Nordrhein-Westfalen. Er ist das oberste Staatsorgan des Landes und verkörpert das demokratische Prinzip gemäß dem alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht. In der Wahlperiode 2005-2010 vertreten 187 Abgeordnete die Interessen der Bevölkerung.
Landtagsverwaltung
Die Verwaltung des Landtags Nordrhein-Westfalen ist eine moderne Dienstleistungsbehörde, der die Landtagspräsidentin vorsteht. Derzeit leisten hier 320 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Abgeordneten die notwendige Zuarbeit und erfüllen die vielfältigen, sich aus einem Parlamentsbetrieb ergebenden Aufgaben.
Ständiger Vertreter der Präsidentin in der Landtagsverwaltung ist der Direktor beim Landtag.
Die Verwaltung des Landtags Nordrhein-Westfalen gliedert sich in folgende Geschäftsbereiche:
- Geschäftsbereich I "Parlamentsdienste", zugl. Justitiariat:
- Plenum, Ausschüsse
- Sitzungsdokumentarischer Dienst
- Petitionen
- Personalmanagement der Mitarbeiter der Abgeordneten und der Verwaltung
- Parlamentarischer Beratungs- und Gutachterdienst, Justitiariat
- Parlamentsrecht; Angelegenheiten der Abgeordneten, Versorgungswerk, Beihilfen, Europa-Angelegenheiten
- Controlling, Organisation, Innenrevision
- Geschäftsbereich II "Zentrale Dienste":
- Gebäudemanagement
- Informationsdienste
- IT-Management
- Veranstaltungen, Ausstellungen, Besucherdienst, Beschaffung, Wirtschaftsbetriebe, Druckerei, Poststelle
Die Präsidentin wird ferner durch ein Präsidialbüro unterstützt. Das Referat "Finanzen, Zentrale Beschaffung, Gutachterdienst Haushalts- und Finanzrecht" ist dem Landtagsdirektor zugeordnet.
Für Beschaffungen ist eine Zentrale Beschaffungsstelle eingerichtet. Kleinere Beschaffungen erfolgen auch innerhalb der Geschäftsbereiche dezentral durch die Referate.
Für Kontakte mit der Zentralen Beschaffungsstelle steht die E-Mail-Anschrift beschaffung [at] landtag.nrw.de (beschaffung[at]landtag[dot]nrw[dot]de) zur Verfügung.
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