Beim Finanzministerium des Landes NRW wurde eine Informationsstelle für Vergabeausschlüsse eingerichtet, die das sog. Vergaberegister führt. Vergabeausschlüsse werden an das Vergaberegister gemeldet. Die meldende Stelle trägt die alleinige Verantwortung für die Richtigkeit der gemeldeten Daten (§ 6 Abs. 4 KorruptionsbG); die Berechtigung des Ausschlusses wird von der Informationsstelle nicht geprüft. Anfragen nach § 8 KorruptionsbG werden von den Vergabestellen des Landes oder der Kommunen in NRW vor Zuschlagserteilung an das Vergaberegister gestellt. Eintragungen im Vergaberegister können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Weiterhin wird von den Unternehmen die Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit bei allen Vergabeverfahren (ausgenommen Freihändige Vergaben bis 10.000 Euro) eingefordert.
Weiterführende Informationen zur Korruptionsprävention können der Homepage des Ministerium für Inneres und Kommunales NRW entnommen werden.