Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen

Sprungmarken


 

 

 

Schnellnavigation

Suche

Vergabemarktplatz

Vergabemarktplatz

Mit dem Vergabemarktplatz NRW hat die Landesregierung eine einheitliche Plattform zur Abwicklung von Vergaben realisiert und damit eine gemeinsame Lösung und Technologie für alle öffentlichen Auftraggeber in NRW geschaffen. Die verwaltungsübergreifende Zusammenarbeit schont kommunale Haushalte und schafft einen NRW-weiten Standard für E-Vergabe. Dadurch, dass die Unternehmen über eine Plattform in sämtlichen Ausschreibungen des Landes und auch möglichst vieler Kommunen zielgenau recherchieren können, wird die Transparenz der Vergabeverfahren erhöht, die Wirtschaft gefördert und so der Grundstein für eine breite Akzeptanz der digitalen Abwicklung von Vergaben gelegt. Auf dem zentralen Vergabemarktplatz werden alle öffentlichen Informationen – insbesondere Bekanntmachungen – gebündelt veröffentlicht und sind auf diese Weise für Unternehmen bequem auffindbar. Durch eine umfassende Suche sowie die Personalisierungsmöglichkeit für Unternehmen (einschließlich Benachrichtigungsfunktionen) reduziert sich der Rechercheaufwand erheblich.

Unternehmen erhalten nach einer einfachen und kostenlosen Registrierung mit der Unternehmens- E-Mail-Adresse und einem Passwort Zugriff auf die für das Unternehmen relevanten Bekanntmachungsinformationen. Mehrfachanmeldungen auf diversen Vergabemarktplätzen, das Studieren der Nutzungsmodalitäten sowie zeitaufwendiges und kostenpflichtiges Suchen in diversen Bekanntmachungsmedien entfallen. Auf der Support-Seite des privaten Technologiepartners erhalten Sie Informationen zur Nutzung des Vergabemarktplatzes (z. B. Schulungsunterlagen).

Die Behörden des Landes NRW sind verpflichtet, alle Ausschreibungen und Vergaben mit Teilnahmewettbewerben auf dem Vergabemarktplatz zu veröffentlichen sowie grundsätzlich auch die Verdingungsunterlagen elektronisch zur Verfügung zu stellen. Unternehmen, die sich für öffentliche Aufträge interessieren, sollten sich zunehmend auch mit der Möglichkeit der elektronischen Angebotsabgabe befassen, da ab diesem Zeitpunkt auch bestimmte Vergabeverfahren ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz abgewickelt werden können. Dies bedeutet, dass bei einigen Vergabeverfahren nur noch elektronische Angebote akzeptiert werden.

Weitere Funktionen / Informationen zu diesem Dokument