Für die Landesverwaltung NRW sind „Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Vergabe von Leistungen nach der VOL“ aufgestellt worden, die die allgemeinen Vertragsbedingungen nach der VOL Teil B ergänzen. Die Zusätzlichen Vertragsbedingungen sind grundsätzlich bei allen Verträgen zu vereinbaren.
Einzelheiten zum eigentlichen Vergabeverfahren sind in den „Bewerbungs- und Vergabebedingungen des Landes NRW“ niedergelegt.