Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen

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Vertragsbedingungen des Landes NRW

Vertragsbedingungen des Landes NRW

Für die Landesverwaltung NRW sind „Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Vergabe von Leistungen nach der VOL“ aufgestellt worden, die die allgemeinen Vertragsbedingungen nach der VOL Teil B ergänzen.  Die Zusätzlichen Vertragsbedingungen sind grundsätzlich bei allen Verträgen zu vereinbaren.

Einzelheiten zum eigentlichen Vergabeverfahren sind in den „Bewerbungs- und Vergabebedingungen des Landes NRW“ niedergelegt.

 

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