Allgemein
Der Ministerpräsident bestimmt die Richtlinien der Politik, er vertritt das Land nach außen und koordiniert die Landespolitik. Seine Behörde ist die Staatskanzlei. Eigene Zuständigkeiten hat die Staatskanzlei in Fragen der Medien- und Kulturpolitik. Zu ihren besonderen Aufgaben gehören weiter: Verfassungsangelegenheiten, Beziehungen zum Ausland, Protokoll und Ordensangelegenheiten, Rechtsaufsicht über den Rundfunk und die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung. Als zentrale Einrichtungen der Landesregierung gehören zur Staatskanzlei außerdem der Fahrdienst und die Postsammelstelle.
Gemäß Artikel 50 des Grundgesetzes wirken die Länder über den Bundesrat an der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes und in Angelegenheiten der Europäischen Union mit. Zur Erfüllung dieser Aufgaben unterhält das Land im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten in Berlin die Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen beim Bund (www.bund.nrw.de). Sie koordiniert die Gesetzgebungsarbeit im Bundesrat aus der Sicht des Landes.
Das Land unterhält außerdem in Brüssel die Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Europäischen Union (www.europa.nrw.de). Als Teil der Staatskanzlei vertritt sie Interessen des Landes gegenüber den Dienstellen der europäischen Institutionen (Kommission, Rat und Europäisches Parlament).
Beschaffungsorganisation
Die Staatskanzlei deckt ihren Bedarf nach Waren und Dienstleistungen am freien Markt. Da sie mit Ausnahme der Landesarchivverwaltung über keinen nachgeordneten Verwaltungsbereich verfügt, sind die Beschaffungsumfänge für die eigene Dienststelle in der Regel vergleichsweise gering. Ausnahmen bilden insofern allerdings Beschaffungen für die zentralen Dienste der Landesregierung, den Fahrdienst und die Postsammelstelle.
Die Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen beim Bund in Berlin nimmt alle Beschaffungen selbstständig vor. Die Vertretung des Landes bei der Europäischen Union in Brüssel nimmt Beschaffungen ebenfalls weitgehend selbstständig, zu Teil aber auch im Zusammenwirken mit der Staatskanzlei in Düsseldorf vor.
| Waren- und Leistungsgruppe | Zuständige Beschaffungsstellen |
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- jeweils für den eigenen Bedarf - |
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