Das Ministerium ist zuständig für das allgemein bildende und berufliche Schulwesen sowie die Lehrerbildung für die allgemeine Weiterbildung
Das Ministerium ist oberste Schulaufsichtsbehörde. Es nimmt für das Land die Schulaufsicht über das gesamte Schulwesen wahr.
Wesentliche Aufgabenfelder im Bereich Schule sind:
Unmittelbare Aufsichtsbehörden über die Schulen sind die Schulämter (Grund-, Haupt und Förderschulen) sowie die Bezirksregierungen (Realschulen, Gesamtschulen, Gymnasien, Berufskollegs, Weiterbildungskollegs sowie Förderschulen u.a. im Bildungsbereich dieser Schulformen). Die Bezirksregierungen sind zugleich obere Schulaufsichtsbehörde.
Das Schulamt wird als untere staatliche Behörde von den Kreisen und kreisfreien Städten getragen. Die Personalausgaben für das schulfachliche Personal des staatlichen Schulamts trägt das Land. Die übrigen für die Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kosten (Dienstkräfte, Diensträume und sächliche Mittel) tragen die Kreise und kreisfreien Städte.
Wesentliche Aufgabenfelder im Bereich der allgemeinen Weiterbildung sind:
Aufbauorganisation des Ministeriums
Das Ministerium ist neben dem Leitungsbereich in 5 Abteilungen und eines Stabes gegliedert:
Zum Geschäftsbereich des Ministeriums für Schule und Weiterbildung gehören folgende Behörden/Einrichtungen:
Behörden:
54 Staatliche Schulämter (untere Schulaufsichtsbehörden),
fachaufsichtlich fünf Bezirksregierungen als obere Schulaufsichtsbehörde.
Einrichtungen:
5 Staatliche Prüfungsämter für Erste Staatsprüfungen und 1 Landesprüfungsamt für Zweite Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen;
46 Studienseminare für die Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer und das Landesinstitut für Landwirtschaftspädagogik, Bonn,
Haus für Lehrerfortbildung Kronenburg,
8 staatliche Schulen
Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bildungsportal.nrw.de.
Beschaffungsorganisation
Im Geschäftsbereich des Ministeriums für Schule und Weiterbildung (MSW) werden ausschließlich Vergaben gemäß VOL (Verdingungsordnung für Leistungen) und VOF (Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen) durchgeführt. Hauptsächlich werden nachfolgend aufgeführte Waren/Leistungen beschafft:
| Waren- und Leistungsgruppe | zuständige Beschaffungsstelle |
| Verbrauchsmaterialien | Referat 123 |
| Bürobedarf | Referat 123 |
| Technische Geräte | Referat 123 |
| Möbel | Referat 123 |
| IT-Hardware | Referat 114 |
| IT-Software | Referat 114 |
| IT-Zubehör | Referat 114 |
| Wartung und Pflege | Referat 114 |
| Dienstleistungen | Referat 114 oder Referat 223 |
| Wissenschaftliche Gutachten | Referat 223 |
| Druckerzeugnisse | Referat 132 |
Haus für Lehrerfortbildung Kronenburg
Das Haus für Lehrerfortbildung Kronenburg beschafft sämtliche Waren und Leistungen in eigener Zuständigkeit.
Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht
Die Zentralstelle für Fernunterricht beschafft sämtliche Waren und Leistungen in eigener Zuständigkeit.
Staatliche Schulen
Theodor-Reuter-Berufskolleg Iserlohn
Staatliches Kolleg Siegen-Weidenau
Staatliches Kolleg Bielefeld
Staatliches Kolleg Paderborn
Laborschule Bielefeld
Staatliches Kolleg Oberhausen
Eichendorff-Kolleg Geilenkirchen
Staatliches Berufskolleg Rheinbach
Die Staatlichen Schulen beschaffen sämtliche Waren und Leistungen in eigener Zuständigkeit.
Staatliche Prüfungsämter
IT- Leistungen werden im Wesentlichen durch das Ministerium für Schule und Weiterbildung beschafft. Beschaffungen von Waren und anderen Dienstleistungen erfolgen durch die jeweils zuständige Bezirksregierung oder durch die Einrichtung selbst
Studienseminare
IT- Leistungen werden durch den Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW) beschafft. Beschaffungen von Waren und anderen Dienstleistungen erfolgen durch die jeweils zuständige Bezirksregierung oder durch die Einrichtung selbst.
Landesinstitut für Landwirtschaftspädagogik
IT- Leistungen werden durch den Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW) beschafft. Beschaffungen von Waren und anderen Dienstleistungen erfolgen durch die jeweils zuständige Bezirksregierung oder durch die Einrichtung selbst.
Staatliche Schulämter
Beschaffungen von Waren und Leistungen erfolgen durch die jeweils zuständigen Kreise oder kreisfreien Städte.