Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen

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Ministerium für Schule und Weiterbildung

Das Ministerium ist zuständig für das allgemein bildende und berufliche Schulwesen sowie die Lehrerbildung für die allgemeine Weiterbildung

Das Ministerium ist oberste Schulaufsichtsbehörde. Es nimmt für das Land die Schulaufsicht über das gesamte Schulwesen wahr.

Wesentliche Aufgabenfelder im Bereich Schule sind:

  • die Sicherung und Weiterentwicklung eines qualitativ hochwertigen, zukunftsgerichteten, international konkurrenzfähigen Bildungsangebotes in Schulen,
  • die Sicherung der Bildungschancen bei Stärkung der Selbstverantwortung des Einzelnen,
  • die Stärkung der Einrichtungen im Geschäftsbereich durch größere Selbstständigkeit und durch Einführung neuer Steuerungselemente - insbesondere die Stärkung der Selbstständigkeit von Schule sowie
  • eine an diesen Zielen ausgerichtete moderne und effiziente Organisation und Wahrnehmung von Schulaufsicht.

Unmittelbare Aufsichtsbehörden über die Schulen sind die Schulämter (Grund-, Haupt und Förderschulen) sowie die Bezirksregierungen (Realschulen, Gesamtschulen, Gymnasien, Berufskollegs, Weiterbildungskollegs sowie Förderschulen u.a. im Bildungsbereich dieser Schulformen). Die Bezirksregierungen sind zugleich obere Schulaufsichtsbehörde.

Das Schulamt wird als untere staatliche Behörde von den Kreisen und kreisfreien Städten getragen. Die Personalausgaben für das schulfachliche Personal des staatlichen Schulamts trägt das Land. Die übrigen für die Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kosten (Dienstkräfte, Diensträume und sächliche Mittel) tragen die Kreise und kreisfreien Städte.

Wesentliche Aufgabenfelder im Bereich der allgemeinen Weiterbildung sind:

  • das Weiterbildungsgesetz NRW (WbG) und das lebensbegleitende Lernen in NRW. Die sich aus dem WbG ergebenden finanziellen Ansprüche der Weiterbildungstäger Einrichtungen in kommunaler und in anderer Trägerschaft) werden durch die Bezirksregierungen abgewickelt.
  • das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW, das die Regelungen zur Freistellung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für den Besuch von Weiterbildungsangeboten in NRW enthält.
  • die Staatliche Zentralstelle für den Fernunterricht (ZFU), eine umlagefinanzierte Einrichtung des Landes NRW mit Sitz in Köln. Die ZFU ist zuständige Behörde im Sinne des Gesetzes zum Schutz der Teilnehmer am Fernunterricht (Fernunterrichtsschutzgesetz - FernUSG). Die ZFU unterliegt der Dienst- und Fachaufsicht des MSW.

Aufbauorganisation des Ministeriums

Das Ministerium ist neben dem Leitungsbereich in 5 Abteilungen und eines Stabes gegliedert:

  • Abteilung 1- Haushalt, Personal, Organisation, Grundsatzangelegenheiten des Bildungswesens, Aufgabenplanung
  • Abteilung 2- Personal Schulbereich, Dienstrecht, Schulrecht
  • Abteilung 3- Berufliche Bildung, Werterziehung, Kirchen und Religionsgemeinschaften, Schulsport
  • Abteilung 4- Lehreraus- und- fortbildung, Individuelle Förderung
  • Abteilung 5- Allgemeinbildende Schulen, Förderschulen, Internationales
  • Stab - Stab Bildungsforschung und Grundlagen der Standardentwicklung- und überprüfung

Zum Geschäftsbereich des Ministeriums für Schule und Weiterbildung gehören folgende Behörden/Einrichtungen:

Behörden:

54 Staatliche Schulämter (untere Schulaufsichtsbehörden),
fachaufsichtlich fünf Bezirksregierungen als obere Schulaufsichtsbehörde.

Einrichtungen:

5 Staatliche Prüfungsämter für Erste Staatsprüfungen und 1 Landesprüfungsamt für Zweite Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen;
46 Studienseminare für die Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer und das Landesinstitut für Landwirtschaftspädagogik, Bonn,
Haus für Lehrerfortbildung Kronenburg,
8 staatliche Schulen
Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bildungsportal.nrw.de.

Beschaffungsorganisation

Im Geschäftsbereich des Ministeriums für Schule und Weiterbildung (MSW) werden ausschließlich Vergaben gemäß VOL (Verdingungsordnung für Leistungen) und VOF (Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen) durchgeführt. Hauptsächlich werden nachfolgend aufgeführte Waren/Leistungen beschafft:

 

MSW
Waren- und Leistungsgruppe zuständige Beschaffungsstelle
Verbrauchsmaterialien Referat 123
Bürobedarf Referat 123
Technische Geräte Referat 123
Möbel Referat 123
IT-Hardware Referat 114
IT-Software Referat 114
IT-Zubehör Referat 114
Wartung und Pflege Referat 114
Dienstleistungen Referat 114 oder Referat 223
Wissenschaftliche Gutachten Referat 223
Druckerzeugnisse Referat 132


Haus für Lehrerfortbildung Kronenburg

Das Haus für Lehrerfortbildung Kronenburg beschafft sämtliche Waren und Leistungen in eigener Zuständigkeit.

Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht

Die Zentralstelle für Fernunterricht beschafft sämtliche Waren und Leistungen in eigener Zuständigkeit.

Staatliche Schulen

Theodor-Reuter-Berufskolleg Iserlohn
Staatliches Kolleg Siegen-Weidenau
Staatliches Kolleg Bielefeld
Staatliches Kolleg Paderborn
Laborschule Bielefeld
Staatliches Kolleg Oberhausen
Eichendorff-Kolleg Geilenkirchen
Staatliches Berufskolleg Rheinbach
Die Staatlichen Schulen beschaffen sämtliche Waren und Leistungen in eigener Zuständigkeit.

Staatliche Prüfungsämter

IT- Leistungen werden im Wesentlichen durch das Ministerium für Schule und Weiterbildung beschafft. Beschaffungen von Waren und anderen Dienstleistungen erfolgen durch die jeweils zuständige Bezirksregierung oder durch die Einrichtung selbst

Studienseminare

IT- Leistungen werden durch den Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW) beschafft. Beschaffungen von Waren und anderen Dienstleistungen erfolgen durch die jeweils zuständige Bezirksregierung oder durch die Einrichtung selbst.

Landesinstitut für Landwirtschaftspädagogik

IT- Leistungen werden durch den Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW) beschafft. Beschaffungen von Waren und anderen Dienstleistungen erfolgen durch die jeweils zuständige Bezirksregierung oder durch die Einrichtung selbst.

Staatliche Schulämter

Beschaffungen von Waren und Leistungen erfolgen durch die jeweils zuständigen Kreise oder kreisfreien Städte.

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