26.05.2026
Vergabebeschleunigungsgesetz – Verkündung und Inkrafttreten
Ziel des Gesetzes ist es, öffentliche Vergabeverfahren zu vereinfachen, zu beschleunigen und zu digitalisieren, um Vergabestellen sowie Unternehmen zu entlasten, Investitionen schneller umzusetzen und Beschaffungsprozesse effizienter zu gestalten.
Die entsprechend aktualisierten Gesetze werden Ihnen, wie gewohnt, mit Inkrafttreten in vergabe.NRW zur Verfügung gestellt.
Ein Auszug aus dem Bundesgesetzblatt steht hier zum Download bereit: