26.05.2026

Vergabebeschleunigungsgesetz – Verkündung und Inkrafttreten

Am 23. April 2026 hat der Bundestag das „Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge“ (Vergabebeschleunigungsgesetz) verabschiedet, dem der Bundesrat am 8. Mai 2026 zugestimmt hat. Das Gesetz wurde am 18. Mai 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am 1. Juli 2026 in Kraft.

Ziel des Gesetzes ist es, öffentliche Vergabeverfahren zu vereinfachen, zu beschleunigen und zu digitalisieren, um Vergabestellen sowie Unternehmen zu entlasten, Investitionen schneller umzusetzen und Beschaffungsprozesse effizienter zu gestalten.

Die entsprechend aktualisierten Gesetze werden Ihnen, wie gewohnt, mit Inkrafttreten in vergabe.NRW zur Verfügung gestellt.

Ein Auszug aus dem Bundesgesetzblatt steht hier zum Download bereit: