Büromobiliar

In den Eigenbetrieben des Justizvollzuges werden im Rahmen des zentralen Büromöbelprogramms Mobiliarstandardausstattungen für Arbeitsplätze und Funktionsbereiche produziert. Für alle Landesbehörden - außerhalb des Justizressorts - sieht der RdErl. d. Justizministers, zugleich im Namen des Ministerpräsidenten und aller Landesminister vom 12.11.1976 i. d. F. vom 23.09.1996 (5400 - IV B. 2) „Öffentliches Auftragswesen; hier: Vergabe von Aufträgen an Justizvollzugsanstalten“ vor, dass diese ihren Bedarf an Leistungen (Dienstleistungen und Waren) - und damit auch an Mobiliar - zu einem angemessenen Teil in Justizvollzugsanstalten decken sollen. Für den Geschäftsbereich des Justizministeriums besteht insoweit eine Abnahmeverpflichtung.

Die in den Arbeitsbetrieben hergestellten Produkte, Preise und Lieferbedingungen können über das Internetportal www.knastladen.de eingesehen werden.

Die Auftragserteilung an die Eigenbetriebe des Justizvollzuges für die Produktion von Büromobiliar erfolgt ausschließlich über das bei der Justizvollzugsanstalt Castrop-Rauxel angegliederte Internetportal www.knastladen.de oder unmittelbar über den

Leiter der Justizvollzugsanstalt
Castrop-Rauxel
- Zentralstelle für Arbeitsverwaltung und
berufliche Bildung im Justizvollzug -
Lerchenstr. 81
44581 Castrop-Rauxel
Telefon: 02305/983-0
Telefax: 02305/983-600
E-Mail: poststelle [at] jva-castrop-rauxel.nrw.de (poststelle[at]jva-castrop-rauxel[dot]nrw[dot]de)

Hier wird die Produktion und Lieferung von Standardbüro- und Funktionsmöbeln sowie Bürositzmöbeln zur Erst- bzw. Neuausstattung von Dienststellen (Großprojekte), die Nachbestellung von Büromobiliar sowie die Ausstattung im Rahmen von Kleinprojekten koordiniert. Die Bedarfsstellen richten sich frühzeitig bei Bekanntwerden des Bedarfs an die Zentralstelle bzw. bestellen über das Internetportal www.knastladen.de um die Rahmenbedingungen für die Produktion, die Lieferung und ggfs. den Aufbau des Mobiliars abzustimmen.

Die Bestellung von Büromobiliar bei der Zentralstelle für Arbeitsverwaltung und berufliche Bildung im Justizvollzug unterliegt nicht dem Grundsatz der Öffentlichen Ausschreibung nach § 55 LHO. Die Auftragsvergabe erfolgt durch Verhandlungsvergabe (vgl. § 8 Abs. 4 Nummer 16b) UVgO). Die Arbeitsverwaltung im Justizvollzug ist ein rechtlich unselbständiger Teil der Justizverwaltung, ihre Einnahmen und Ausgaben werden im Einzelplan 04 veranschlagt. § 56 LHO (Verbot von Vorleistungen) findet in diesen Fällen keine Anwendung, da die Vorauszahlung eines Ressorts einen Zahlungsvorgang innerhalb der Landesverwaltung darstellt, der den Gesamthaushalt nicht belastet. Somit können die Bedarfsstellen bereits bei Auftragserteilung Zahlungen leisten.

Mit der Einführung des neuen Haushaltsrechnungswesens (EPOS.NRW) sind die Grundlagen für die Preisberechnung für Produkte und Dienstleistungen der Eigenbetriebe der Justizvollzugsanstalten für interne Aufträge maßgeblich geändert worden. Unter internen Aufträgen sind ausschließlich solche der Landesverwaltung zu verstehen. Für diesen Kundenkreis erfolgt die Preisberechnung auf der Basis der sog. Herstellkosten. "Gewinnaufschläge", sonstige Aufschläge oder Differenzbeträge zu Preisen der freien Wirtschaft werden auf die so kalkulierten Preise nicht erhoben. Es kann somit grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass sich die Preise für die Landesverwaltung günstiger darstellen als die Preise, die für Dritte berechnet werden. Neben den Vorgaben, dass alle Landesbehörden ihren Bedarf an Leistungen (Dienstleistungen und Waren) zu einem angemessenen Teil in Justizvollzugsanstalten decken sollen, stellt dies nicht zuletzt vor dem Hintergrund einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung einen weiteren Anreiz für die Beschaffung bei Justizvollzugsanstalten dar. Um diese Preiskonditionen einsehen zu können, sollten Landesbehörden für das Internetportal www.knastladen.de einen besonderen Zugang beantragen. Dieser Antrag ist an die E-Mail-Adresse service.knastladen [at] jva-castrop-rauxel.nrw.de (service[dot]knastladen[at]jva-castrop-rauxel[dot]nrw[dot]de) unter Angabe des Betreffs "Anmeldung zum Bestellen zu Konditionen der NRW-Landesverwaltung" zu stellen.