Blick auf einen Bildschirm, auf dem der Vergabemarktplatz aufgerufen wurde

Vergabemarktplatz NRW

Die einheitliche Plattform zur Abwicklung von Vergaben in NRW.

Mit dem Vergabemarktplatz NRW hat die Landesregierung eine einheitliche Plattform zur Abwicklung von Vergaben realisiert und damit eine gemeinsame Lösung und Technologie für alle öffentlichen Auftraggeber in NRW geschaffen. Die verwaltungsübergreifende Zusammenarbeit schont kommunale Haushalte und schafft einen NRW-weiten Standard für E-Vergabe. Dadurch, dass die Unternehmen über eine Plattform in sämtlichen Ausschreibungen des Landes und auch möglichst vieler Kommunen zielgenau recherchieren können, wird die Transparenz der Vergabeverfahren erhöht, die Wirtschaft gefördert und so der Grundstein für eine breite Akzeptanz der digitalen Abwicklung von Vergaben gelegt. Auf dem zentralen Vergabemarktplatz werden alle öffentlichen Informationen – insbesondere Bekanntmachungen – gebündelt veröffentlicht und sind auf diese Weise für Unternehmen bequem auffindbar. Durch eine umfassende Suche sowie die Personalisierungsmöglichkeit für Unternehmen (einschließlich Benachrichtigungsfunktionen) reduziert sich der Rechercheaufwand erheblich.

Unternehmen haben einen freien, direkten und unmittelbaren Zugang auf die Veröffentlichungen und Vergabeunterlagen. Eine Registrierung ist freiwillig. Die Registrierung bietet zahlreiche Vorteile. Sie werden bei einer freiwilligen Regristrierung stets über Änderung der Vergabeunterlagen oder über Antworten zu Bewerber- oder Bieterfragen informiert. Sofern Sie einen Teilnahmeantrag, eine Interessenbestätigung oder ein Angebot einreichen bzw. eine Frage zum Vergabeverfahren stellen wollen, ist eine Registrierung erforderlich. Sie erhalten nach einer einfachen und kostenlosen Registrierung mit der Unternehmens- E-Mail-Adresse und einem Passwort Zugriff auf die für das Unternehmen relevanten Bekanntmachungsinformationen. Mehrfachanmeldungen auf diversen Vergabemarktplätzen, das Studieren der Nutzungsmodalitäten sowie zeitaufwendiges und kostenpflichtiges Suchen in diversen Bekanntmachungsmedien entfallen. Auf der Support-Seite des privaten Technologiepartners erhalten Sie Informationen zur Nutzung des Vergabemarktplatzes (z. B. Schulungsunterlagen).

Die Behörden des Landes NRW sind verpflichtet, alle Ausschreibungen und Vergaben mit Teilnahmewettbewerben auf dem Vergabemarktplatz zu veröffentlichen sowie grundsätzlich auch die Vergabeunterlagen elektronisch zur Verfügung zu stellen. Unternehmen, die sich für öffentliche Aufträge interessieren, sollten sich zunehmend auch mit der Möglichkeit der elektronischen Angebotsabgabe befassen, da alle Vergabeverfahren ab dem 1.1.2020 ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz abgewickelt werden. Dies bedeutet, dass bei allen Vergabeverfahren nur noch elektronische Angebote akzeptiert werden.

Bei der Abgabe von elektronischen Teilnahmeanträgen, Interessenbestätigungen oder Angeboten in Textform nach § 126b BGB genügt die Angabe des Vor- und Nachnamens sowie weitere Unternehmensangaben. Für eine Abgabe mit fortgeschrittener elektronischer Signatur sind Signaturkarte und -gerät nicht erforderlich. Die Signatur erfolgt über ein Softwarezertifikat. Hinweise hierzu erhalten Sie bei den verschiedenen Trustcentern, bspw. bei der Firma Allgeier IT Solutions.  Bei der Abgabe mit qualifizierter elektronischer Signatur wird das Angebot mit Signaturgerät und Karte signiert und elektronisch abgegeben. Die qualifizierte elektronische Signatur sowie entsprechende Signaturgeräte können bei den entsprechenden Zertifizierungsdiensten beantragt werden. Unter den Downloads steht Ihnen eine Liste mit den im Vergabemarktplatz NRW unterstützten Signaturen und Chipkartenlesegeräte zur Verfügung.

Die elektronischen Teilnahmeanträge, Interessensbestätigungen oder Angebote werden mit Hilfe eines Bietertools auf dem Desktop des Bewerbers/Bieters (lokal) zusammengestellt, mit den entsprechenden Schlüsseln des Vergabeverfahrens Ende-zu-Ende verschlüsselt, mit den vorgegebenen Signaturinformationen versehen und in Form sogenannter OSCI-Nachrichten (über das OSCI-Protokoll) zu einem "Vermittler", dem sogenannten Intermediär, übertragen. Der "Vermittler" sorgt für eine sichere Aufbewahrung der verschlüsselten Angebote / Teilnahmeanträge vor Ablauf der entsprechenden Frist (z.B. Angebotsfrist), ergänzt die Meta-Informationen zum Angebot mit dem notwendigen Zeitstempeln und führt die erforderlichen Signaturprüfungen inkl. Quittungsmechanismen durch. Erst mit Ablauf der entsprechenden Frist und nach einem erfolgreichen 4-Augen-Login durch zwei berechtigte Nutzer der Vergabestelle holt die E-Vergabeplattform die Angebote / Teilnahmeanträge vom Intermediär ab und bringt die verschlüsselten Angebote / Teilnahmeanträge mit den korrespondierenden Schlüsseln zusammen, sodass die Angebote / Teilnahmeanträge in der E-Vergabeplattform entschlüsselt und zur weiteren Auswertung bereitgestellt werden.

Nähere Informationen erhalten Sie auf der Support-Seite des privaten Technologiepartners.