Corona

Krisenzeiten / Vergaberecht

Vereinfachungen in Verfahren unterhalb des EU-Schwellenwertes sowie Hinweise für Verfahren oberhalb des EU-Schwellenwertes

Die Anzahl der Infektionen mit dem Coronavirus steigt deutschlandweit weiter an. Dementsprechend ist sicherzustellen, dass die öffentliche Verwaltung in Nordrhein-Westfalen zur Eindämmung der Epidemie handlungsfähig bleibt und Beschaffungen insbesondere zum Zwecke des Gesundheitsschutzes und zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes schnell und effizient abgewickelt werden. Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bauen und Gleichstellung hat entsprechende Hinweise für die kommunalen Auftraggeber veröffentlicht.  Näheres entnehmen Sie bitte dem zum Download bereitstehenden Dokument.