22.11.2023

Anpassung der EU-Schwellenwerte ab dem 01.01.2024

Die geänderten Schwellenwerte wurden am 16.11.2023 im Amtsblatt der EU (OJ L – C/2023/7642) veröffentlicht. Mit den Verordnungen (EU) 2023/2495 – 2497 und 2023/2510 vom 16. November 2023 gelten ab dem 01.01.2024 folgenden Schwellenwerte:

Auftrags- bzw. Vertragsart

 

EU-Schwellenwert 2022/2023

EU-Schwellenwert 2024/2025

Bauaufträge

5.382.000 EUR

5.538.000 EUR

Bau- und Dienstleistungskonzessionen

5.382.000 EUR

5.538.000 EUR

Liefer- und Dienstleistungsaufträge

215.000 EUR

221.000 EUR

Liefer- und Dienstleistungsaufträge
(oberste und obere Bundesbehörden und

vergleichbare Einrichtungen)

140.000 EUR

143.000 EUR

Liefer- und Dienstleistungsaufträge
(Sektorenbereich /

Bereich Verteidigung und Sicherheit)

431.000 EUR

443.000 EUR

 

Dies betrifft im Einzelnen die Schwellenwerte der EU-Richtlinien für klassische öffentliche Aufträge, für Aufträge aus dem Bereich der besonderen Sektoren, die Konzessionsvergaberichtlinie sowie für die Richtlinie zu Vergaben in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit.