05.09.2023

Einführung neuer elektronischer Standardformulare („eForms“)

Die Verordnung zur Anpassung des Vergaberechts an die Einführung neuer elektronischer Standardformulare („eForms“) ist am 24. August in Kraft getreten.

Sämtliche Regelungen im Zusammenhang mit den eForms treten jedoch erst am 25. Oktober in Kraft.

Jetzt bereits in Kraft getreten ist der Wegfall des § 3 Abs. 7 Satz 2 Vergabeverordnung. Die Regelung, dass Planungsleistungen nur zusammenzufassen seien, wenn sie gleichartig sind, war nicht europarechtskonform und musste daher entfallen. Der Bundesrat hatte dem Wegfall der Regelung nur mit der Maßgabe zugestimmt, dass die die Bunderegierung klarstellende Erläuterungen zur Verfügung stellt.

Diese wurden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz am 23. August veröffentlicht.