19.12.2023

Kommunale Vergabegrundsätze

Vorabinformation

Der aktuell bis zum 31.12.2023 befristete Runderlass Vergabegrundsätze für Gemeinden nach § 26 der Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen (Kommunale Vergabegrundsätze) des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen wird ohne inhaltliche Änderungen bis zum 31.12.2024 verlängert.

Die Änderungen werden voraussichtlich am 27.12.2023 in der Ausgabe 2023 Nr. 49 im Ministerialblatt des Landes Nordrhein-Westfalen veröffentlicht und treten am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.