29.06.2020

Verlängerung der Aussetzung der Unterschwellenvergabeordnung

Mit Runderlass vom 17.03.2020 wurde für den Einkauf von Waren und Dienstleistungen, die der Eindämmung und kurzfristigen Bewältigung der Corona-Epidemie und/oder der Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs dienen, die Anwendung der Unterschwellenvergabeordnung bis zum 30. Juni 2020 ausgesetzt.

 

 

Verlängerung der Aussetzung der Unterschwellenvergabeordnung

Mit Runderlass vom 17.03.2020 wurde für den Einkauf von Waren und Dienstleistungen, die der Eindämmung und kurzfristigen Bewältigung der Corona-Epidemie und/oder der Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs dienen, die Anwendung der Unterschwellenvergabeordnung bis zum 30. Juni 2020 ausgesetzt. Die Aussetzung für v. g. Einkäufe wird bis zum 31.12.2020 verlängert. Der entsprechende Änderungserlass wird im Ministerialblatt Nr. 16 voraussichtlich am 02. oder 03. Juli 2020 veröffentlicht. Es bestehen jedoch keine Bedenken, die Verlängerungsregelung bereits im Vorgriff vor Veröffentlichung anzuwenden.