08.09.2026
Neue VOB/A 2026 seit dem 8. September in Kraft
Mit dem 8. September 2026 tritt die neue Ausgabe der Verordnung für die Vergabe von Bauleistungen (VOB/A 2026) in Kraft. Diese Neufassung setzt das Vergabebeschleunigungsgesetz um und integriert neue EU-Richtlinien zu Energieeffizienz und Barrierefreiheit.
Was ändert sich für die Praxis?
Die Reform bringt wesentliche Anpassungen in den Vergabeprozessen mit sich, die sowohl für Auftraggeber als auch für Bieter von Bedeutung sind:
- Effizientere Eignungsprüfung: Durch den verstärkten Einsatz von Eigenerklärungen wird der Dokumentationsaufwand reduziert. Nachweise über die Eignung werden künftig primär von aussichtsreichen Bewerbern angefordert.
- Nachhaltigkeit als Standard: Die Anforderungen an die Energieeffizienz werden durch detaillierte Vorgaben in der Leistungsbeschreibung gestärkt. Auch ökologische und soziale Aspekte können nun gezielter in der Markterkundung berücksichtigt werden.
- Optimierte Losvergabe: Die Regeln zur Losaufteilung und zur Loslimitierung wurden neu strukturiert, um flexiblere Vergaben – insbesondere bei großen Infrastrukturprojekten – zu ermöglichen.
- Beschleunigte Abläufe: Verfahren können bei fehlendem wirtschaftlichem Erfolg schneller aufgehoben werden. Zudem werden Wartefristen bei Abrufen aus Rahmenvereinbarungen gestrichen, um die Zeit bis zum Zuschlag zu verkürzen.
- Förderung von KMU und Innovation: Die Einbindung von jungen Unternehmen und kleinen sowie mittleren Unternehmen (KMU) wird in Verhandlungsverfahren explizit gefördert.