
Formulare
Vertragsbedingungen des Landes NRW
Für die Landesverwaltung NRW sind „Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Vergabe von Leistungen nach der VOL“ aufgestellt worden, die die allgemeinen Vertragsbedingungen nach der VOL Teil B ergänzen. Die Zusätzlichen Vertragsbedingungen sind grundsätzlich bei allen Verträgen zu vereinbaren. Darüber hinaus können weitere Vertragsbedingungen nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz erforderlich werden.
Einzelheiten zum eigentlichen Vergabeverfahren sind in den „Bewerbungs- und Vergabebedingungen des Landes NRW“ niedergelegt.
Eigenerklärungen
Im Rahmen der Aufforderung zur Angebotsabgabe können von den Behörden des Landes neben anderen Unterlagen Eigenerklärungen gefordert werden. Bestimmte Eigenerklärungen sind aufgrund landesrechtlicher Vorschriften in Abhängigkeit vom Auftragswert oder aufgrund der in Bezug auf den Ausschreibungsgegenstand gestellten Anforderungen verpflichtend einzuholen. Diese Eigenerklärungen betreffen bestimmte Ausschlussgründe.
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