Barrierefreiheit

Die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen ist bemüht, ihre Webauftritte barrierefrei zugänglich zu machen. Internetseiten sollen so gestaltet sein, dass sie im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments stehen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt www.vergabe.nrw.de und wurde am 07.12.2020 erstellt.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur barrierefreien Informationstechnik

Die Internetseite www.vergabe.nrw.de ist mit den technischen Anforderungen gemäß der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen derzeit nicht vollständig vereinbar. Die Einhaltung der Anforderung wurde im Dezember 2020 überprüft.

Die Unvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:

•    Nicht alle grafischen Elemente und Links sind durchgängig eindeutig in der Informationsübermittlung.
•    Die Überschriftenstruktur ist nicht durchgängig logisch; nicht alle Seitenbereiche finden sich in der Überschriftenstruktur wieder.
•    Nicht alle Listen sind mit den vorgesehenen HTML-Strukturelementen ausgezeichnet.
•    Nicht alle Beschriftungen von Formularfeldern sind korrekt verknüpft; die Beschriftungen von Formularfeldern sind nicht durchgängig aussagekräftig.
•    Eingabefelder, die sich auf den Nutzer selbst beziehen, ermöglichen keine eindeutige Bestimmung ihres Zwecks.
•    Nicht alle Texte und Bedienelemente haben einen ausreichenden Kontrast zum Hintergrund.
•    Bei Verringerung der Browserbreite auf 320 Pixel sind nicht alle Funktionen verfügbar.
•    Nicht alle eingeblendeten Inhalte sind barrierefrei.
•    Nicht alle Funktionen können mittels Tastatursteuerung erreicht bzw. benutzt werden.
•    Die Überschriften und Beschriftungen sind nicht durchgängig aussagekräftig.
•    Der Fokus ist bei der Tastaturnavigation nicht durchgängig sichtbar.
•    Nicht alle Elemente übermitteln blinden Anwendern deren Funktion, Namen und Status.
•    Nicht alle PDF-Dokumente sind barrierefrei.

Begründung

Die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen arbeitet beständig an der Verbesserung ihres Webauftritts und konnte aufgrund der Fülle der Informationen des Portals noch nicht alle Inhalte und Services digital barrierefrei gestalten. Wir sind bemüht, alle Hürden für Menschen mit Behinderung zeitnah zu beseitigen.

Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf dieser Seite aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? 
Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür die folgende E-Mail-Adresse: 
kbst-vergabe [at] fm.nrw.de (kbst-vergabe[at]fm[dot]nrw[dot]de)

Sie können uns auch per Post kontaktieren:

Ministerium der Finanzen NRW
Koordinierungs- und Beratungsstelle für Vergaben nach der VOL (KBSt-VOL)
Jägerhofstr. 6
40479 Düsseldorf

Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen prüft regelmäßig, ob und inwiefern Internetseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen.

Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen.

Eine E-Mail an die Überwachungsstelle können Sie an die E-Mail-Adresse ueberwachungsstelle-nrw [at] it.nrw.de (ueberwachungsstelle-nrw[at]it[dot]nrw[dot]de) senden.

Weitere Informationen zur Überwachungsstelle finden Sie hier: www.mags.nrw/ueberwachungsstelle-barrierefreie-informationstechnik

Schlichtungsverfahren/Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik dieser Internetseite keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen einschalten. Die Ombudsstelle ist der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung zugeordnet und in §§ 10d, 10e BGG NRW und §§ 9 ff der BITV NRW gesetzlich verankert.
 
Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Telefonisch ist die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW unter folgender Rufnummer zu erreichen: 0211 / 855-3451.

Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW finden Sie hier:

www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik

Videos in Gebärdensprache

Für diese Internetseite sind zwei Videos in Deutscher Gebärdensprache verfügbar.

Der erste Film erläutert die Aufgaben von vergabe.NRW.

Im zweiten Film wird die Navigation auf der Seite erläutert.