EU-Vergaberecht / eForms

Informationen zu den neuen eForms, die ab 25. Oktober 2023 verpflichtend für EU-Bekanntmachungen anzuwenden sind.

eForms sind der neue offene Standard der EU für Daten, die zur Veröffentlichung von Bekanntmachungen über beabsichtigte und durchgeführte Beschaffungen öffentlicher Auftraggeber auf Tenders Electronic Daily (TED) des Amts für Veröffentlichungen der EU ab dem 25. Oktober 2023 verwendet werden müssen.

Rechtsgrundlage für diese eForms ist die Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780 (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32019R1780&from=ES) der Kommission vom 23. September 2019.

Mit der Verordnung zur Anpassung des Vergaberechts an die Einführung neuer elektronischer Standardformulare („eForms“) wurden auch die deutschen Vergaberechtsregelungen an die Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780 angepasst. Ab dem 25. Oktober 2023 ist die Verwendung von eForms obligatorisch und das Amt für Veröffentlichungen wird nur noch eForms-Bekanntmachungen akzeptieren. Auf dem TED-Portal werden die bis zum 24. Oktober 2023 eingegangenen Bekanntmachungen nach dem TED-Schema weiterhin angezeigt.

Bekanntmachungen werden zukünftig zentral über den Datenservice Öffentlicher Einkauf über ein Vermittlungssystem und einen eSender-Hub als nationalen eSender an das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union übermittelt und im Bekanntmachungsservice (BKMS) zur Verfügung gestellt. Der Datenservice Öffentlicher Einkauf wird beim Beschaffungsamt des BMI eingerichtet und zentral betrieben. Etablierte Vergabeportale können weiter genutzt werden und werden nicht durch den Datenservice Öffentlicher Einkauf ersetzt.

Teil des Datenservice Öffentlicher Einkauf ist der Nationale Bekanntmachungsservice, der zusätzliche Suchoptionen für an öffentlichen Aufträgen und Konzessionen interessierte Unternehmen bieten soll, um den Zugang von Wirtschaftsteilnehmern (insbesondere von KMU und Start-ups) zu öffentlichen Aufträgen, aber auch die Integration der Daten in digitale Mehrwertdienste zu ermöglichen beziehungsweise zu erleichtern.

In technischer Hinsicht ändern sich die zugrunde liegenden Datenformate vollständig, da die Anpassungen der EU nicht auf Basis der existierenden Formate durchgeführt werden, sondern eine komplette Neuentwicklung realisiert wurde. Über den als Datendrehscheibe geplanten Datenservice Öffentlicher Einkauf des Bundes ist zudem ein völlig neuer Weg der Übermittlung vorgesehen.

Die Formate sind in die Module von vergabe.NRW, Vergabemanagementsystem und –marktplatz, zu integrieren. Weitere Informationen hierzu werden in Kürze an dieser Stelle veröffentlicht.