
Rechtsmittel und elektronisches Nachprüfungsmodul
Informationen zu Rechtsmitteln
Vergabeverfahren, bei denen der Auftragswert die EU-Schwellenwerte für Lieferungen und Leistungen i. H. v. 215.000 Euro sowie bei Bauleistungen von 5.382.000 Euro erreicht oder überschreitet, können auf Antrag in einem formellen Verfahren vor der zuständigen Nachprüfungsinstanz auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden (Nachprüfungsverfahren). Während des Nachprüfungsverfahrens darf der öffentliche Auftraggeber den Zuschlag nicht erteilen. Für den Bereich der Aufträge der Landesbehörden und Kommunen in NRW wurden als Nachprüfungsinstanz die Vergabekammern Westfalen und Rheinland eingerichtet. Die räumliche Zuständigkeit der Vergabekammer Westfalen erstreckt sich auf die Regierungsbezirke Münster, Detmold und Arnsberg. Die Vergabekammer Rheinland deckt die Regierungsbezirke Köln und Düsseldorf ab. Nachprüfungsanträge sind an die Vergabekammer Westfalen bzw. an die Vergabekammer Rheinland zu richten.
Für den Regierungsbezirk Köln und Düsseldorf:
Vergabekammer Rheinland
Zeughausstraße 2-10
50667 Köln
Fax: 0221 - 147 2889
Für die Regierungsbezirke Münster, Detmold und Arnsberg:
Vergabekammer Westfalen
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147 Münster
Fax: 0251 - 411 2165
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