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Veröffentlichungsclient

Institutionen, die überwiegend vom Land NRW finanziert werden oder an denen das Land NRW eine Mehrheit hält, haben die Möglichkeit, den Veröffentlichungsclient zu nutzen und Bekanntmachungen zu Vergabeverfahren elektronisch zu veröffentlichen.

Behörden des Landes NRW sind verpflichtet, den Vergabemarktplatz zu nutzen. Institutionen, die überwiegend vom Land NRW finanziert werden oder an denen das Land NRW eine Mehrheit hält, haben die Möglichkeit, den Veröffentlichungsclient zu nutzen und Bekanntmachungen zu Vergabeverfahren elektronisch zu veröffentlichen. Diese Veröffentlichungen erscheinen hiernach zwar auch im Vergabemarktplatz, werden aber nicht an weitere Veröffentlichungsorgane wie bund.de oder anderen weitergeleitet. 

Hierzu wird Ihnen ein Veröffentlichungsclient zur Verfügung gestellt, der die v. g. Bekanntmachungen auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW veröffentlicht.