Neue VOB/A Abschnitt 1 - 3
Neue VOB/A Abschnitt 1 - 3
Sehr geehrte Damen und Herren,
die neue VOB/A Abschnitt 1 - 3 ist am 19.02.2019 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Nach § 26 Abs. 2 KomHVO NRW i.V.m. Ziffer 4.1. der Kommunalen Vergabegrundsätze tritt Abschnitt 1 der VOB/A (Unterschwellenbereich) unmittelbar mit Veröffentlichung der VOB/A 2019 im Bundesanzeiger in Kraft. Die geänderten Abschnitte 2 und 3 der VOB/A 2019 treten hingegen erst bei Anpassung der VgV bzw. VSVgV in Kraft.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre KBSt-Vergabe
Datum: 20.02.2019
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