08.02.2018

Vergaberegister NRW

Am 05.02.2018 wurde Ihnen unter www.vergaberegister.nrw.de eine neue Möglichkeit zur Abfrage nach § 8 KorruptionsbG zur Verfügung gestellt.

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 05.02.2018 wurde Ihnen unter www.vergaberegister.nrw.de eine neue Möglichkeit zur Abfrage nach § 8 KorruptionsbG zur Verfügung gestellt. Leider ist es zu Beginn des Verfahrens zu einer technischen Störung gekommen, so dass Anfragen tatsächlich erst ab Dienstagnachmittag möglich waren. Zur Zeit erreichen uns noch zahlreiche Anfragen. Diese betreffen

  • den Aktivierungslink,

  • die Behördenauswahl und

  • die anfragende Stelle.

 

  1. Der Aktivierungslink geht Ihnen per E-Mail nach Registrierung zu. Über den Aktivierungslink werden Sie auf eine Seite weitergeleitet, auf der Sie Ihr persönliches Passwort festlegen. In Einzelfällen leitet der Aktivierungslink Sie jedoch auf die Startseite des Vergaberegisters. In diesen Fällen kopieren Sie bitte den Aktivierungslink aus der E-Mail und fügen diesen in die Adresszeile Ihres Browsers ein.
  2. Zu Beginn der Woche sind nachträglich Behörden in die Behördenliste eingespielt worden. Hierbei ist ein technischer Fehler aufgetreten. Es sind Behörden in bereits angelegte Accounts überschrieben worden, so dass in Ihrem Profil im Einzelfall ggf. nicht die richtige Behörde eingetragen ist. Unser Betreiber ermittelt zur Zeit die betroffenen Accounts und berichtigt diese im Laufe des morgigen Tages. Sollte Ihr Account betroffen sein, so warten Sie mit Nachfragen bitte bis zur nächsten Woche.
  3. Die Funktion der „anfragenden Stelle“ wurde aufgenommen, damit Personen aus einer anfragenden Stelle gemeinsam auf Antworten der Informationsstelle zugreifen können. Eine anfragende Stelle kann ein Referat, ein Rechtsamt, eine Vergabestelle o.ä. in einer Behörde sein. Im Rahmen der Registrierung müssen Personen eine anfragende Stelle auswählen oder falls es diese noch nicht gibt, diese neu anlegen. Sofern Sie eine anfragende Stelle anlegen, können Sie auch Adressdaten, Telefonnummer und E-Mail Adresse eintragen. Leider haben wir festgestellt, dass an dieser Stelle keine allgemeinen Daten der anfragenden Stelle eingetragen werden, sondern dass der Nutzer i.d.R. seine eigenen Daten einträgt. Personen, die sich später neu registrieren und eigentlich zu dieser anfragenden Stelle gehören, möchten ihre eigenen Angaben eintragen und wählen daher nicht die bereits angelegte anfragenden Stelle aus, sondern legen eine neue anfragende Stelle an. Dies führt zu dem unerwünschten Effekt, dass Nutzer in einer anfragenden Stelle nicht mehr gemeinsam auf die Antworten zugreifen können. Wir beabsichtigten, die Anwendung an dieser Stelle zu ändern. Bis dahin möchten wir Sie bitten, dass Sie beim Anlegen einer anfragenden Stelle keine zusätzlichen Informationen aufnehmen. Sie erleichtern uns die Arbeit, da wir im Anschluss keine Korrekturen vornehmen müssen.

Für entstandenen Unannehmlichkeiten entschuldigen wir uns und hoffen, dass ab der nächsten Woche ein reibungsloser Betrieb möglich ist.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre KBSt-Vergabe