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Wappen Nordrhein-Westfalen

23.12.2021 Änderungserlass - Beschleunigung Investitionen

Der Runderlass des Ministerium der Finanzen „Beschleunigung von Investitionen durch die Erhöhung vergaberechtlicher Wertgrenzen für die Beschaffung von Leistungen“ wird bis zum 30.06.2022 verlängert.

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Der Änderungserlass  tritt nach Veröffentlichung im Ministerialblatt des Landes Nordrhein Westfalen in Kraft. Es bestehen jedoch keine Bedenken, wenn die Regelungen des Änderungserlasses bereits ab dem 1. Januar 2022 angewendet werden.

Der Entwurf des Änderungserlasses steht Ihnen als Download zur Verfügung. Wir werden Sie informieren, sobald die Veröffentlichung im MBL erfolgt ist.

 

An dieser Stelle wünschen wir Ihnen und Ihrer Familie ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Start in das Jahr 2022 mit all seinen Herausforderungen.

 

Ihr Team von KBSt Vergabe

Änderungserlass - Beschleunigung Investitionen
PDF, 116,32 KB

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