30.12.2020

Änderungserlasse mit Wirkung vom 31.12.2020

„Anwendung des Vergaberechts im Zusammenhang mit der Beschaffung von Leistungen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus ARS-CoV-2“ bzw. „Beschleunigung von Investitionen durch die Erhöhung vergaberechtlicher Wertgrenzen für die Beschaffung von Bauleistungen“  

Änderungserlasse

Sehr geehrte Damen und Herren, mit Wirkung vom 31.12.2020 werden die Runderlasse „Anwendung des Vergaberechts im Zusammenhang mit der Beschaffung von Leistungen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus ARS-CoV-2“ bzw. „Beschleunigung von Investitionen durch die Erhöhung vergaberechtlicher Wertgrenzen für die Beschaffung von Bauleistungen“ bis zum 30.06.2021 bzw. bis zum 31.12.2021 verlängert. Die Änderungserlasse sind der Neuigkeit als Download beigefügt. Die bereinigten Fassungen der Runderlasse werden Ihnen in Kürze in vergabe.NRW zur Verfügung gestellt. Mit freundlichen Grüßen
Ihre KBSt-Vergabe