07.05.2020

Anpassung Wertgrenzen zur Beschaffung von Bauleistungen

Gleichzeitig wurde für die Landesbehörden die VOB/A, 1. Abschnitt, Fassung 2019 eingeführt.

Anpassung Wertgrenzen zur Beschaffung von Bauleistungen

Zur Beschleunigung von Investitionen sind die Wertgrenzen zur Beschaffung von Bauleistungen durch Landesbehörden angehoben worden. Gleichzeitig wurde für die Landesbehörden die VOB/A, 1. Abschnitt, Fassung 2019 eingeführt. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem zum Download zur Verfügung gestellten Runderlass des Ministeriums der Finanzen NRW.