19.08.2021

Anwendung des Vergaberechts bei der Beschaffung von Leistungen zur Bewältigung der Notlage in den Hochwasserkatastrophengebieten

Der gemeinsame Runderlass des Ministerium der Finanzen NRW und des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie NRW vom 04. August 2021 zur Abwendung weiterer Gefahren und zur Herstellung und zum Wiederaufbau der Infrastruktur, auch der Schiene, der Beseitigung von Schäden an Landesliegenschaften, zur Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit der Verwaltung und zur Beseitigung von Umweltschäden wurde im Ministerialblatt des Landes NRW veröffentlicht und tritt am 20.08.2021 in Kraft. 
Der gemeinsame Runderlass des Ministerium der Finanzen NRW und des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie NRW vom 04. August 2021 zur Abwendung weiterer Gefahren und zur Herstellung und zum Wiederaufbau der Infrastruktur, auch der Schiene, der Beseitigung von Schäden an Landesliegenschaften, zur Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit der Verwaltung und zur Beseitigung von Umweltschäden wurde im Ministerialblatt des Landes NRW veröffentlicht und tritt am 20.08.2021 in Kraft. 
Das Bundeswirtschaftsministerium hat in einem Rundschreiben ebenfalls Hinweise zur Anwendung des Vergaberechts zur Beschaffung von Leistungen im Zusammenhang mit der Unwetterkatastrophe veröffentlicht. 
Hierbei sind für die Landesbehörden lediglich die Hinweise für Beschaffungen oberhalb der EU-Schwellenwerte von Interesse. 
Unterhalb der EU-Schwellenwerte gelten die Regelungen des v. g. Runderlasses.