11.12.2024
Beschaffung von Leistungen zur Gewährleistung der Kapazitäten zur Unterbringung von Geflüchteten
Mit gemeinsamen Erlass vom 11. Oktober 2023 haben das Ministerium der Finanzen und das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie Verfahrenshinweise für die Beschaffung von Leistungen im Zusammenhang mit der Unterbringung von Geflüchteten bekannt gegeben. Dieser Erlass richtet sich an die Bezirksregierungen und den Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes Nordrhein-Westfalen und wurde über den 31. Dezember 2024 hinaus bis zum 31. Dezember 2025 verlängert. Der Verlängerungserlass vom 10. Dezember 2024 steht Ihnen als Download zur Verfügung.
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