28.06.2022
Beschleunigung von Investitionen in Krisenzeiten
Der Runderlass des Ministeriums der Finanzen vom 23. Dezember 2021 wurde mit Änderungserlass vom 9. Juni 2022 bis zum 31.12.2022 verlängert.
Auf die geänderte Zweckbestimmung des Erlasses wird hingewiesen.
Dieser steht Ihnen als Download zur Verfügung.
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