EU Vergaberecht

EU-Vergaberecht

Das Gesamtvolumen öffentlicher Aufträge in der EU – d.h. der Einkauf von Gütern, Dienstleistungen und Bauaufträgen durch Regierungen und Körperschaften öffentlichen Rechts – wird auf ca. 16% des Bruttoinlandsproduktes (BIP) der Union geschätzt oder 1.500 Milliarden € im Jahr 2002.

Das Gesamtvolumen öffentlicher Aufträge in der EU – d.h. der Einkauf von Gütern, Dienstleistungen und Bauaufträgen durch Regierungen und Körperschaften öffentlichen Rechts – wird auf ca. 16% des Bruttoinlandsproduktes (BIP) der Union geschätzt oder 1.500 Milliarden € im Jahr 2002. Die Bedeutung öffentlicher Aufträge variiert je nach Mitgliedstaat, zwischen 11 und 20% des jeweiligen nationalen BIP. Die Öffnung des öffentlichen Auftragssektors im Rahmen des Binnenmarkts hat den grenzüberschreitenden Wettbewerb verstärkt und die von öffentlichen Haushalten gezahlten Preise gesenkt. Hier besteht Spielraum für deutlich höheren Wettbewerb und Einsparungen für den Steuerzahler. Öffentliche Aufträge unterliegen dem Gemeinschaftsrecht sowie dem internationalem Recht, obgleich dies nicht für alle öffentlichen Aufträge gilt. Diesen Rechtsvorschriften zufolge müssen öffentliche Aufträge mittels transparenter Verfahren vergeben werden, die gleiche Bedingungen für alle Bieter gewährleisten. Aufträge für Einkäufe, die unter dem Schwellenwert der Vergaberichtlinien liegen, müssen nur den allgemeinen Vertragsprinzipien entsprechen.

Zur Zeit gelten die nachfolgend aufgeführten Vorschriften, die die Durchführung EU-weiter Vergabeverfahren und deren Nachprüfung regeln:

Richtlinie 2014/24/EU vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe,

Richtlinie 2014/25/EU vom 26. Februar 2014 über die Auftragsvergabe durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste (Sektoren),

Richtlinie 2014/23/EU vom 26. Februar 2014 über die Konzessionsvergabe,

Richtlinie 89/665/EWG vom 21.12.1989 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Nachprüfungsverfahren (Nachprüfungsrichtlinie),

Richtlinie 2009/81/EG vom 13.07.2009 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit (Verteidigungsrichtlinie).

Im öffentlichen Auftragswesen soll die Informationstechnologie optimal genutzt werden. Die Europäische Kommission hat daher in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten das Projekt SIMAP (Informationssystem für das öffentliche Auftragswesen) aufgelegt. Hierdurch sollen nicht nur Qualität und Zuverlässigkeit der vorhandenen Informationen verbessert, sondern auch die Entwicklung neuer Verfahren der Beschaffung auf elektronischem Wege unterstützt werden. Nähere Informationen zu SIMAP sind auf dem gleichnamigen Internetportal zu erhalten. 

Das CPV (Common Procurement Vocabulary) ist ein Klassifikationssystem für das öffentliche Auftragswesen, das dazu dient, die Referenzsysteme zu vereinheitlichen, die öffentliche Auftraggeber bei der Beschreibung des Auftragsgegenstandes verwenden. Das CPV ordnet jeder Beschreibung eines Auftragsgegenstandes einen bestimmten numerischen Code zu.