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Innovative Beschaffung

Durch Nachfrage nach innovativen Leistungen können innovative Lösungen gefördert werden.

Das Land NRW ist ein für die Wirtschaft wichtiger Auftraggeber. Landesbehörden und Kommunen fragen zahlreiche Produkte und Dienstleistungen am Markt nach. Hierin liegt ein erhebliches Potential für neue Technologien und Innovationen. Durch Nachfrage nach innovativen Leistungen können innovative Lösungen gefördert werden. Die Förderung innovativer Angebote ist daher auch eine der Zweckbestimmungen des TVgG - NRW (s.a. § 1 TVgG – NRW). § 97 Abs. 4 GWB ermöglicht den Vergabestellen die Berücksichtigung innovativer Aspekte unter bestimmten Voraussetzungen.

Das BMWi hat das Kompetenzzentrum innovative Beschaffung (KOINNO) eingerichtet. Das KOINNO wird vom Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e.V. (BME) aufgebaut und geleitet. Das KOINNO soll öffentliche Auftraggeber in Form von Informationen gezielten Veranstaltungen mit Best-Practice-Beispielen und Einzelfallberatungen bei der Ausrichtung innovativer Beschaffungsprozesse unterstützen.