08.05.2020

Investitionsbeschleunigungen Bauleistungen Land

Zur Beschleunigung von Investitionen sind die Wertgrenzen zur Beschaffung von Bauleistungen durch Landesbehörden angehoben worden.

Zur Beschleunigung von Investitionen sind die Wertgrenzen zur Beschaffung von Bauleistungen durch Landesbehörden angehoben worden. Gleichzeitig wurde für die Landesbehörden die VOB/A, 1. Abschnitt, Fassung 2019 eingeführt. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem zum Download zur Verfügung gestellten Runderlass des Ministeriums der Finanzen NRW.