Landesrechnungshof

Der Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen (LRH) ist eine selbstständige, nur dem Gesetz unterworfene oberste Landesbehörde. Er steht damit im Behördenaufbau auf derselben Stufe wie die Landesregierung und die einzelnen Landesministerien. Er ist von diesen unabhängig und unterliegt keinerlei Weisungen.

Als vorrangige Aufgabe kommt dem LRH eine Prüfungsfunktion zu. Prüfungsgegenstand sind die vom Finanzminister des Landes über die Einnahmen und Ausgaben eines abgelaufenen Haushaltsjahres aufgestellte Haushaltsrechnung sowie die Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der gesamten Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes einschließlich seiner Sondervermögen und Betriebe. Der Finanzkontrolle des LRH unterliegt ferner die Haushalts- und Wirtschaftsführung der der Rechtsaufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts, soweit nicht Ausnahmen zugelassen worden sind, sowie bestimmter juristischer Personen des privaten Rechts. Der LRH prüft auch die Betätigung des Landes bei Unternehmen des privaten Rechts, an denen das Land beteiligt ist. Schließlich hat er unter bestimmten Voraussetzungen (beschränkte) Prüfungsrechte bei Stellen außerhalb der Landesverwaltung.

Der LRH fasst das Ergebnis der in einem Geschäftsjahr durchgeführten Prüfungen jährlich in einem Bericht für den Landtag zusammen. In dem Jahresbericht ist neben dem Ergebnis der Prüfung der Haushaltsrechnung sowie den festgestellten gravierenden Haushaltsverstößen und den wesentlichen Beanstandungen auch mitzuteilen, welche Maßnahmen für die Zukunft empfohlen werden, um die aufgezeigten Mängel zu beseitigen. Er stellt eine wichtige Grundlage für die Willensbildung des Parlaments im Entlastungsverfahren dar.

Weiterhin besitzt der LRH eine Beratungsfunktion. Um sein Wissen auch außerhalb der vorrangigen Prüfungsfunktion nutzbar zu machen, ist diesem das Recht eingeräumt, auf Grund von Prüfungserfahrungen den Landtag, die Landesregierung und einzelne Ministerien – auf Ersuchen der zu beratenden Stelle oder auf eigene Initiative des LRH – zu beraten.

Darüber hinaus sind für bestimmte Fälle gesetzliche Unterrichtungsrechte, Anhörungsrechte und Beteiligungsrechte des LRH normiert.

Der LRH gliedert sich in Prüfungsabteilungen und diese wiederum in Prüfungsgebiete; derzeit gibt es 5 Prüfungsabteilungen mit je 3 Prüfungsgebieten. Die Verwaltungsaufgaben – hierzu zählt auch das öffentliche Auftragswesen - werden in einer Verwaltungsabteilung (sog. Präsidialabteilung) wahrgenommen.

Insgesamt beschäftigt der LRH rund 180 Bedienstete.

Anfang 1995 sind 6 Staatliche Rechnungsprüfungsämter errichtet worden, die dem LRH nachgeordnet sind. Diesen Behörden (mit insgesamt 275 Mitarbeitern) weist der LRH NRW jeweils für ein Geschäftsjahr Prüfungsaufgaben zu.

Kontakt

Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen
Konrad-Adenauer-Platz 13
40210 Düsseldorf
Telefon: (0211) 3896-0
Telefax: (0211) 3896-367
eMail: poststelle [at] lrh.nrw.de (poststelle[at]lrh[dot]nrw[dot]de)

Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Zentrale Vergabestelle des LRH (ZentraleVergabestelle [at] lrh.nrw.de (ZentraleVergabestelle[at]lrh[dot]nrw[dot]de)) zur Verfügung.