Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
Alle Behörden und Einrichtungen im Geschäftsbereich des Ministeriums sind grundsätzlich eigenverantwortlich für ihre Bedarfsdeckung und die Durchführung entsprechender Vergabeverfahren zuständig. Hiervon ausgenommen sind einige Warengruppen (z.B. Büromaterial, Papier, IT), die im Rahmen eines zentralen Landeseinkaufs für alle Behörden des Landes NRW von jeweils hierfür zuständigen Behörden beschafft werden.
Im Ministerium ist für die eigenen Beschaffungen von Lieferungen und Dienstleistungen eine zentrale Vergabestelle eingerichtet, die bei Vergaben ab einem bestimmten Schwellenwert für die Abwicklung des Vergabeverfahrens zuständig ist.
Die Kontaktdaten der nachgeordneten Einrichtungen finden Sie hier:
UNESCO-Welterbestätte
Schlösser Augustusburg und Falkenlust
Schlossstraße 6
50321 Brühl
Tel. : 02232 / 44000 und 9443117
Kommunen
Die Kommunen führen ihre Beschaffungen in eigener Verantwortung durch. Beschwerden gegen kommunale Vergabeverfahren, deren geschätzter Auftragswert ohne Umsatzsteuer die jeweils maßgeblichen EU-Schwellenwerte erreicht oder überschreitet, werden im Rahmen des Rechtschutzverfahrens nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB ( Kapitel 2 des 4. Teils des GWB) behandelt. Unterhalb dieser, durch die Europäische Union vorgegebenen Schwellenwerte sind die Kommunen gemäß § 25 Abs. 2 Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW) gehalten, bei der Vergabe von Aufträgen die Vergabebestimmungen anzuwenden, die das für Kommunales zuständige Ministerium des Landes Nordrhein-Westfalen festlegt. Beschwerden gegen solche kommunalen Auftragsvergaben werden im Wege der allgemeinen Aufsicht durch die zuständige Kommunalaufsicht beschieden.
Die jeweiligen Aufsichtsbehörden sind für die
- kreisangehörigen Gemeinden die Landräte als untere staatliche Verwaltungsbehörde (§ 120 Abs. 1 GO NRW)
- kreisfreien Städte die Bezirksregierungen (§ 120 Abs. 2 GO NRW)
- Kreise die Bezirksregierungen (§ 57 Abs.1 KrO NRW)
- Landschaftsverbände das für Kommunales zuständige Ministerium des Landes NRW (§ 24 LVerbO NRW)
Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Zentrale Vergabestelle im MHKBG NRW zur Verfügung:
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW
Jürgensplatz 1
40219 Düsseldorf
Ihre Ansprechpartnerin:
Hanna Weber (Zentrale Vergabestelle Referat 101)
Telefon: 0211 / 8618 – 3231
vergabestelle [at] mhkbg.nrw.de
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