Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung

Alle Behörden und Einrichtungen im Geschäftsbereich des Ministeriums sind grundsätzlich eigenverantwortlich für ihre Bedarfsdeckung und die Durchführung entsprechender Vergabeverfahren zuständig. Hiervon ausgenommen sind einige Warengruppen (z.B. Büromaterial, Papier, IT), die im Rahmen eines zentralen Landeseinkaufs für alle Behörden des Landes NRW von jeweils hierfür zuständigen Behörden beschafft werden.

Im Ministerium ist für die eigenen Beschaffungen von Lieferungen und Dienstleistungen eine zentrale Vergabestelle eingerichtet, die bei Vergaben ab einem bestimmten Schwellenwert für die Abwicklung des Vergabeverfahrens zuständig ist.

 

Die Kontaktdaten der nachgeordneten Einrichtungen finden Sie hier:

UNESCO-Welterbestätte
Schlösser Augustusburg und Falkenlust
Schlossstraße 6
50321 Brühl
Tel. : 02232 / 44000 und 9443117

 

Kommunen

Die Kommunen führen ihre Beschaffungen in eigener Verantwortung durch. Beschwerden gegen kommunale Vergabeverfahren, deren geschätzter Auftragswert ohne Umsatzsteuer die jeweils maßgeblichen EU-Schwellenwerte erreicht oder überschreitet, werden im Rahmen des Rechtschutzverfahrens nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB ( Kapitel 2 des 4. Teils des GWB) behandelt. Unterhalb dieser, durch die Europäische Union vorgegebenen Schwellenwerte sind die Kommunen gemäß § 25 Abs. 2 Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW) gehalten, bei der Vergabe von Aufträgen die Vergabebestimmungen anzuwenden, die das für Kommunales zuständige Ministerium des Landes Nordrhein-Westfalen festlegt. Beschwerden gegen solche kommunalen Auftragsvergaben werden im Wege der allgemeinen Aufsicht durch die zuständige Kommunalaufsicht beschieden.

 

Die jeweiligen Aufsichtsbehörden sind für die

  • kreisangehörigen Gemeinden      die Landräte als untere staatliche Verwaltungsbehörde (§ 120 Abs. 1 GO NRW)
  • kreisfreien Städte                              die Bezirksregierungen (§ 120 Abs. 2 GO NRW)
  • Kreise                                                      die Bezirksregierungen (§ 57 Abs.1 KrO NRW)
  • Landschaftsverbände                      das für Kommunales zuständige Ministerium des Landes NRW (§ 24 LVerbO NRW)

 

Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Zentrale Vergabestelle im MHKBG NRW zur Verfügung:

Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW

Jürgensplatz 1

40219 Düsseldorf

 

Ihre Ansprechpartnerin:

Hanna Weber (Zentrale Vergabestelle Referat 101)

Telefon: 0211 / 8618 – 3231

vergabestelle [at] mhkbg.nrw.de (vergabestelle[at]mhkbg[dot]nrw[dot]de)