Ministerium für Schule und Bildung

Das Ministerium für Schule und Bildung ist ein Ressort der nordrhein-westfälischen Landesregierung.

Aufgabenfelder des Ministeriums für Schule und Bildung sind

  • die Sicherung und Weiterentwicklung eines qualitativ hochwertigen, zukunftsgerichteten, international konkurrenzfähigen Bildungsangebotes in Schulen,
  • die Sicherung der Bildungschancen bei Stärkung der Selbstverantwortung des Einzelnen,
  • die Stärkung der Einrichtungen im Geschäftsbereich durch größere Selbstständigkeit und durch Einführung neuer Steuerungselemente - insbesondere die Stärkung der Selbstständigkeit von Schule sowie
  • eine an diesen Zielen ausgerichtete moderne und effiziente Organisation und Wahrnehmung von Schulaufsicht.

Das Ministerium ist oberste Schulaufsichtsbehörde. Es nimmt für das Land die Schulaufsicht über das gesamte Schulwesen wahr. Unmittelbare Aufsichtsbehörden über die Schulen sind die Bezirksregierungen und die staatlichen Schulämter (§ 88 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen).

Die Bezirksregierungen nehmen die Dienst- und Fachaufsicht über die Realschulen, die Gesamtschulen, die Gymnasien, die Sekundarschulen, die Berufskollegs und die Weiterbildungskollegs sowie Förderschulen u. a. im Bildungsbereich dieser Schulformen wahr. Die Bezirksregierungen sind zugleich obere Schulaufsichtsbehörde.

Die staatlichen Schulämter nehmen die Dienst- und Fachaufsicht über die Grundschulen und die Fachaufsicht über Hauptschulen und bestimmte Förderschulen wahr. Das staatliche Schulamt wird als untere Schulaufsichtsbehörde von den Kreisen und kreisfreien Städten, bzw. der Städteregion Aachen getragen.

 

 

Zum Geschäftsbereich des Ministeriums für Schule und Bildung gehören folgende Behörden/Einrichtungen:

 

Behörden:

• fachaufsichtlich 5 Bezirksregierungen als obere Schulaufsichtsbehörden

• 53 Staatliche Schulämter als untere Schulaufsichtsbehörde

 

Einrichtungen:

•Qualitäts- und Unterstützungsagentur – Landesinstitut für Schule (QUA-LiS NRW)

•Landesprüfungsamt für Lehrämter an Schulen (LPA)

•33 Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL)

•Haus für Lehrerfortbildung Kronenburg

 

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bildungsportal.nrw.de

Aufbauorganisation des Ministeriums

Das Ministerium ist neben dem Leitungsbereich in 5 Abteilungen und eines Stabes gegliedert:

  • Abteilung 1- Haushalt, Personal, Organisation, Grundsatzangelegenheiten des Bildungswesens, Aufgabenplanung, Öffentlichkeitsarbeit
  • Abteilung 2- Personal Schulbereich, Dienstrecht, Schulrecht
  • Abteilung 3- Berufliche Bildung, Integration, Ganztag, Schulsport, Kirchen und Religionsgemeinschaften
  • Abteilung 4- Lehreraus- und- fortbildung, Individuelle Förderung, Weiterbildung, Internationales, Qualitätsanalyse
  • Abteilung 5- Allgemeinbildende Schulen, Förderschulen

Zum Geschäftsbereich des Ministeriums für Schule und Weiterbildung gehören folgende Behörden/Einrichtungen:

  • Behörden:
    • 53 Staatliche Schulämter (untere Schulaufsichtsbehörden),
    • fachaufsichtlich fünf Bezirksregierungen als obere Schulaufsichtsbehörde.
  • Einrichtungen:
    • Qualitäts- und Unterstützungsagentur – Landesinstitut für Schule (QUA-LiS)
    • Landesprüfungsamt für Lehrämter an Schulen (LPA)

      (Mit Wirkung vom 15. Februar 2014 errichtet durch Zusammenlegung des Landesprüfungsamtes für Erste Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen und des Landesprüfungsamtes für Zweite Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen) 

    • 33 Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL)
    • Haus für Lehrerfortbildung Kronenburg
    • Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU)
    • 9 staatliche Schulen

Qualitäts- und Unterstützungsagentur – Landesinstitut für Schule (QUA-LiS)

Die Qualitätsagentur berät und unterstützt das Ministerium für Schule und Weiterbildung und ist die vom Ministerium beauftragte zentrale Einrichtung für pädagogische Dienstleistungen insbesondere zur Unterstützung der Schulen bei der Wahrnehmung ihres Bildungs- und Erziehungsauftrages.

Die Qualitäts- und UnterstützungsAgentur wird stufenweise auf- und ausgebaut. Der Aufbauprozess ist bis Ende 2015/Anfang 2016 angelegt und mit der Errichtung zum 1.12.2013 begonnen worden.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bildungsportal.nrw.de.

Beschaffungsorganisation

Im Geschäftsbereich des Ministeriums für Schule und Bildung (MSB) werden ausschließlich Vergaben auf der Grundlage der VOL (Vergabe-und Vertragsordnung für Leistungen) und der VOF (Vergabeverordnung für freiberufliche Leistungen)durchgeführt. Hauptsächlich werden nachfolgend aufgeführte Waren/Leistungen beschafft:

 

MSB

Waren- und Leistungsgruppe zuständige Beschaffungsstelle
Verbrauchsmaterialien Referat 123
Bürobedarf Referat 123
Technische Geräte Referat 123
Möbel Referat 123
IT-Hardware Referat 133
IT-Software Referat 133
IT-Zubehör Referat 133
Wartung und Pflege Referat 133
Dienstleistungen Referat 133 oder Referat 225
Wissenschaftliche Gutachten Referat 225
Druckerzeugnisse Referat 127

Qualitäts- und Unterstützungsagentur – Landesinstitut für Schule (QUA-LiS)

Beschaffungen der Qualitätsagentur werden zu einem erheblichen Teil in den Bereichen Informations- und Kommunikationstechnik, Publikationen im Rahmen eines shared service des Ministeriums und der Qualitätsagentur gebündelt wahrgenommen. Soweit nicht darüber hinaus die Beschaffung bei anderen Stellen des Landes konzentriert ist oder im Rahmen des lead buyer Konzepts erfolgt, werden verbleibende Beschaffungen im Übrigen durch die Qualitätsagentur selbst vorgenommen.

Haus für Lehrerfortbildung Kronenburg

Das Haus für Lehrerfortbildung Kronenburg beschafft sämtliche Waren und Leistungen in eigener Zuständigkeit.

Staatliche Schulen

  • Theodor-Reuter-Berufskolleg Iserlohn
  • Oberstufenkolleg Bielefeld

  • Staatliches Kolleg Bielefeld

  • Staatliches Kolleg Paderborn

  • Laborschule Bielefeld

  • Staatliches Kolleg Oberhausen

  • Staatliches Berufskolleg Rheinbach

    Die Staatlichen Schulen beschaffen sämtliche Waren und Leistungen in eigener Zuständigkeit.

Staatliche Prüfungsämter

IT- Leistungen werden im Wesentlichen durch das Ministerium für Schule und Bildung beschafft. Beschaffungen von Waren und anderen Dienstleistungen erfolgen durch die jeweils zuständige Bezirksregierung oder durch die Einrichtung selbst

Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL)

IT- Leistungen, soweit sie das Landesverwaltungsnetz betreffen, werden durch den Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW) beschafft. Das MSB beschafft IT-Leistungen, die im Zusammenhang mit dem ausbildungsfachlichen Netz stehen.

Beschaffungen von Waren und anderen Dienstleistungen erfolgen durch die jeweils zuständige Bezirksregierung oder durch die Einrichtung selbst.

Staatliche Schulämter

Beschaffungen von Waren und Leistungen erfolgen durch die jeweils zuständigen Kreise oder kreisfreien Städte.