11.11.2019

Schwellenwerte für EU-weite Auftragsvergaben ab 01.01.2020

Ab 1.1.2020 sind für die nächstens zwei Jahre die folgenden Schwellenwerte für EU-weite Auftragsvergaben beachten.

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

ab 1.1.2020 sind für die nächstens zwei Jahre die folgenden Schwellenwerte für EU-weite Auftragsvergaben beachten:
 

5.350.000 Euro für Bauaufträge (bis 31.12.2019: 5.548.000 €)

5.350.000 Euro für Konzessionsvergaben (bis 31.12.2019: 5.548.000 €)

214.000 Euro für Dienst- und Lieferaufträge sonstiger öffentlicher Auftraggeber (bis 31.12.19: 221.000 €)

428.000 EUR Euro für Dienst- und Lieferaufträge von Sektorenauftraggebern (bis 31.12.2019: 443.000 €)

428.000 Euro für Dienst- und Lieferaufträge im Verteidigungsbereich (bis 31.12.2019: 443.000 €)

 

 

Die Schwellenwerte werden in Kürze auch im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die jeweiligen Verordnungen finden Sie unter den nachfolgend aufgeführten Downloadlinks:

 

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32019R1828&qid=1572978073922&from=DE
(klassische Vergabe)

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32019R1828&qid=1572978073922&from=DE
(Konzessionen)

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32019R1829&from=DE
(Sektoren)

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32019R1830&from=DE
(Verteidigung und Sicherheit)

 

Mit freundlichen Grüßen
Ihre KBSt-Vergabe