Schwellenwerte für EU-weite Auftragsvergaben ab 01.01.2020
Sehr geehrte Damen und Herren,
ab 1.1.2020 sind für die nächstens zwei Jahre die folgenden Schwellenwerte für EU-weite Auftragsvergaben beachten:
5.350.000 Euro für Bauaufträge (bis 31.12.2019: 5.548.000 €)
5.350.000 Euro für Konzessionsvergaben (bis 31.12.2019: 5.548.000 €)
214.000 Euro für Dienst- und Lieferaufträge sonstiger öffentlicher Auftraggeber (bis 31.12.19: 221.000 €)
428.000 EUR Euro für Dienst- und Lieferaufträge von Sektorenauftraggebern (bis 31.12.2019: 443.000 €)
428.000 Euro für Dienst- und Lieferaufträge im Verteidigungsbereich (bis 31.12.2019: 443.000 €)
Die Schwellenwerte werden in Kürze auch im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die jeweiligen Verordnungen finden Sie unter den nachfolgend aufgeführten Downloadlinks:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32019R1828&qid=1572978073922&from=DE
(klassische Vergabe)
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32019R1828&qid=1572978073922&from=DE
(Konzessionen)
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32019R1829&from=DE
(Sektoren)
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32019R1830&from=DE
(Verteidigung und Sicherheit)
Mit freundlichen Grüßen
Ihre KBSt-Vergabe
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