05.08.2021
Vergabeerleichterungen zur Beseitigung von Schäden, die durch die Unwetterkatastrophe vom 14./15. Juli 2021 verursacht wurden
Zur Abwendung weiterer Gefahren und zur Herstellung und zum Wiederaufbau der Infrastruktur, auch der Schiene, der Beseitigung von Schäden an Landesliegenschaften, zur Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit der Verwaltung und zur Beseitigung von Umweltschäden haben das Ministerium der Finanzen NRW und Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie für Landesbehörden Vereinfachungen für Vergabeverfahren unterhalb der EU-Schwellenwerte beschlossen sowie Hinweise für Verfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte zusammengefasst.
Näheres entnehmen Sie bitte dem zum Download bereitstehenden Dokument.
Der Erlass tritt erst am Tag nach Veröffentlichung im Ministerialblatt in Kraft. Es bestehen jedoch keine Bedenken, die Regelungen ab sofort anzuwenden.
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Der Erlass tritt erst am Tag nach Veröffentlichung im Ministerialblatt in Kraft. Es bestehen jedoch keine Bedenken, die Regelungen ab sofort anzuwenden.
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