Verlängerung der Landesregelung Covid 19
Der Runderlasse „Anwendung des Vergaberechts im Zusammenhang mit der Beschaffung von Leistungen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2“ wurde mit Gemeinsamem Runderlass des Ministeriums der Finanzen und des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie vom 24. Juni 2020 geändert. Die Befristung der Aussetzung der Unterschwellenvergabeordnung für den Einkauf von Waren und Dienstleistungen, die der Eindämmung und kurzfristigen Bewältigung der Corona-Epidemie und/oder der Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs dienen, ist nunmehr bis zum 31.12.2020 verlängert worden. Die konsolidierte Fassung steht Ihnen als Download zur Verfügung.
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