Zweite Konsultation zur Reform der EU-Vergaberichtlinien
Die neue Konsultation richtet den Blick auf den zukünftigen Rechtsrahmen des EU-Vergaberechts. Während die erste Konsultation Ende 2024/Anfang 2025 überwiegend der Bewertung des bestehenden Rechtsrahmens diente, konzentriert sich die aktuelle Runde auf mögliche Anpassungen und Weiterentwicklungen der Vergaberichtlinien.
Die Rückmeldungen fließen in das Impact Assessment der Kommission ein, das für das erste Halbjahr 2026 vorgesehen ist.
Gemäß dem Jahresarbeitsprogramm 2026 plant die Kommission, im 2. Quartal 2026 einen Rechtsetzungsvorschlag vorzulegen und damit den formalen Gesetzgebungsprozess einzuleiten.
👉 Zur Konsultation:
https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/15492-EU-Vorschriften-fur-die-Vergabe-offentlicher-Auftrage-Uberarbeitung_de
Frist für Rückmeldungen ist der 26. Januar 2026.
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