09.02.2017
Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)
Am 07.02.2017 ist im Bundesanzeiger die Unterschwellenvergabeordnung veröffentlicht worden (UVgO). Die UVgO wird zukünftig den Abschnitt 1 im Teil A der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A) ersetzen.
Zur Zeit werden die VV zu § 55 LHO überarbeitet. Erst mit Inkrafttreten der neuen VV zu § 55 LHO ist die Anwendung der UVgO für die Behörden des Landes NRW verpflichtend. Hiermit kann im Laufe des April (ggf. später) gerechnet werden. Bis dahin ist für Vergaben unterhalb des EU-Schwellenwertes nach wie vor Abschnitt 1 der VOL/A einschlägig.
Die UVgO nebst Erläuterungen stehen Ihnen zum Download zur Verfügung.
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