27.03.2020
CV19 / Vergaberecht
Die Anzahl der Infektionen mit dem Coronavirus steigt deutschlandweit weiter an. Dementsprechend ist sicherzustellen, dass die öffentliche Verwaltung in Nordrhein-Westfalen zur Eindämmung der Epidemie handlungsfähig bleibt und Beschaffungen insbesondere zum Zwecke des Gesundheitsschutzes und zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes schnell und effizient abgewickelt werden. Hierzu haben das Ministerium der Finanzen NRW und Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie für Landesbehörden Vereinfachungen in Verfahren unterhalb des EU-Schwellenwertes beschlossen sowie Hinweise für Verfahren oberhalb des EU-Schwellenwertes zusammengefasst. Näheres entnehmen Sie bitte den zum Download bereitstehenden Dokumenten.
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