Einführung der Unterschwellenvergabeordnung für Landesbehörden
Die Neufassung der VV zu § 55 LHO wird voraussichtlich am 29.05.2018 im Ministerialblatt NRW veröffentlicht. Die VV zu § 55 LHO werden am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft treten. Gleichzeitig wird für die Landesbehörden am 30.05.2018 die Unterschwellenvergabeordnung in Kraft treten. Diese ersetzt die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil A, Abschnitt 1. Die VV zu § 55 LHO werden Ihnen nach Veröffentlichung unter Vergaberechtvorschriften zur Verfügung gestellt.
Über die Einführung der Unterschwellenvergabeordnung für die Kommunen in NRW werden wir Sie mit einer gesonderten Neuigkeit zu gegebener Zeit informieren.
Datum: 22.05.2018
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