20.04.2022

Erste und vorläufige Hinweise zur Anwendung der Sanktionen im Bereich der Beschaffung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat mit Schreiben vom 14. April 2022 erste und vorläufige Hinweise zur Anwendung der Sanktionen im Bereich der Beschaffung veröffentlicht.

Das BMWK weist daraufhin, dass aufgrund der Kürze der Zeit und der Komplexität der Fragen, die das Sanktionspaket aufwirft, nicht alle Fragen abschließend beantwortet werden konnten. Die Hinweise werden sicherlich sukzessive erweitert. Die Hinweise enthalten auch eine Eigenerklärung. Die mit Neuigkeit vom 12.04.2022 veröffentlichte Eigenerklärung des VHB NRW wurde entsprechend aktualisiert und steht Ihnen wie gewohnt als Download zur Verfügung.