21.07.2025
Geänderte VV zu § 55 LHO NRW
Neue Wertgrenzenregelungen
Die Verwaltungsvorschriften (VV) zu § 55 Landeshaushaltsordnung Nordrhein-Westfalen (LHO NRW) vom 06. Juni 2022 (MBl. NRW. S. 445), zuletzt durch Runderlass vom 29. Februar 2024 (MBl. NRW. S. 429) geändert, werden wie folgt geändert:
Näheres entnehmen Sie bitte dem als Download bereitgestellten Erlass.
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