18.02.2020

Informationen zum Login auf der neu gestalteten Seite www.vergabe.nrw.de

Seit dem 10.02.2020 finden Sie das Portal www.vergabe.nrw.de in neuem Design. Dadurch haben sich ein paar Ansichten verändert.

Login für Landesbehörden über das Landesverwaltungsnetz (LVN)

Landesbehörden können sich weiterhin über das LVN einloggen. Gehen Sie oben rechts auf der Startseite auf „Anmelden“ und klicken anschließend oberhalb der Felder „Benutzername“ und „Passwort“ auf den blauen Button „über LVN einloggen“.

E-Mail-Adresse im System nicht bekannt

Meldet Ihnen das System beim Loginversuch zurück, dass Ihre E-Mail-Adresse nicht bekannt ist, kann es sein, dass Sie sich seit längerer Zeit nicht mehr eingeloggt hatten. In diesem Fall bitten wir um Hinweis an vergabeportal [at] d-nrw.de (vergabeportal[at]d-nrw[dot]de), dort wird Ihnen ein neuer Zugang eingerichtet.

Zugriff auf den Veröffentlichungsclient verweigert

Sollten Sie keinen Zugriff auf den Veröffentlichungsclient mehr haben, bitten wir um Rückmeldung an vergabeportal [at] d-nrw.de (vergabeportal[at]d-nrw[dot]de), die Berechtigung wird dann entsprechend für Kommunalnutzer wieder freigeschaltet.

Benutzeradministration: Neuanlage von Nutzern

Sollten Sie als Benutzeradmin Hilfe bei der Anlage von neuen Mitgliedern Ihrer Behörde benötigen, unterstützen wir Sie gern, ggf. richten wir die Zugänge für Sie ein. Wenden Sie sich dazu bitte ebenfalls an vergabeportal [at] d-nrw.de (vergabeportal[at]d-nrw[dot]de).

Vermögensgegenstände erfassen

Eingeloggte Nutzer können Vermögensgegenstände erfassen, indem sie in der obersten Zeile (dort, wo auch die eigenen Benutzerdaten angepasst werden können) auf "Vermögensgegenstände hinzufügen" klicken. Die eingetragenen Vermögensgegenstände werden dann in der Liste "Vermögensgegenstände" aufgelistet. Bitte beachten Sie, dass die Sichtbarkeit von der Auswahl des Bereiches abhängt:

- Auswahl "Interner Bereich": Sichtbarkeit für Land und Kommune

- Auswahl "Land": Sichtbarkeit ausschließlich für Landesbenutzer

- Auswahl "Kommune": Sichtbarkeit ausschließlich für kommunale Benutzer