Krisenzeiten

Krisenzeiten / Vergaberecht

Vereinfachungen in Verfahren unterhalb des EU-Schwellenwertes sowie Hinweise für Verfahren oberhalb des EU-Schwellenwertes

Krisen, die durch Naturkatastrophen oder Kriege ausgelöst werden, stellen die Verwaltung und insbesondere den Einkauf vor große Herausforderungen. Schließlich muss die Versorgungssicherheit und Handlungsfähigkeit der Verwaltung erhalten bleiben. Leistungen müssen unter Beachtung des Vergaberechtes schnell und effektiv eingekauft werden. Hierzu bietet sich zum einen die Wahl höherer Wertgrenzen zur Auswahl bestimmter Vergabeverfahren an, andererseits bieten die Vergaberechtsvorschriften selbst Ausnahmen von den Regelverfahren. Aber abgesehen von den Vergabeverfahren sind im Einzelfall vielleicht auch bestehende Verträge anzupassen. Hiervon ist weniger das Vergaberecht, sondern eher die vertraglichen Regelungen sowie haushaltsrechtliche Bestimmungen  betroffen. 

russischer Angriffskrieg